Immo-ABC
A
Aufzugswartung
Die Kosten für Wartung und TÜV-Prüfungen von Aufzügen sind gem. BetrKV auf Mieter umlegbar. Achtung: Nur die Arbeitskosten, keine Reparaturkosten (Instandhaltung). Mieter im EG können prüfen, ob sie von diesen Kosten ausgeschlossen werden können, sofern sie keine Räumlichkeiten in den oberen Geschossen nutzen. Trockenboden etc.
B
Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung ist vom Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres in nachvollziehbarer Form zu übersenden und enthält die gem. BetrKV und Mietvertrag vereinbarten, umlagefähigen Betriebskosten
C
D
E
F
G
H
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung übernimmt im Schadensfall (Wasser/Feuer) die Kosten für die eigenen Möbel, Schlüsselverlust udn Kellerinhalt. Die Gebäude- oder Haftpflichtversicherung des Vermieters haftet dafür NICHT.
Heizkostenverteiler
Heizkostenverteiler dienen zur Erfassung des Wärmeverbrauchs und sind an an allen Heizkörpern einer Wohnung anzubringen. Ab dem 1.1.2027 müssen diese funkablesbar sein. Ausnahmen sind zu prüfen.
Heizkostenabrechnungsverordnung
In der HeizkostenabrVO ist geregelt, nach welchen Vorschriften Heizkosten abzurechnen sind.
I
Instandhaltungskosten
Instandhaltungskosten sind Reparaturkosten an Gebäuden und technischen Einrichtungen, die nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Eine Umlage kann nur über die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag erfolgen.
J
K
Kaution/Mietsicherheit
Die Kaution/Mietsicherheit kann bis zu einer Höhe von 3 Monatskaltmieten vom Vermieter gefordert werden § 551 BGB Achtung: Wird eine Bürgschaft durch z.B. Elternteile vorgelegt, darf nicht gleichzeitig eine Kaution gefordert werden, es sei denn beide Erklärungen haften insgesamt nur für 3 Monatskaltmieten.
Kleinreparaturklausel
Im Wohnungsmietvertrag kann die Übernahme von Instandhaltungskosten vereinbart werden. Zu achten ist auf die vereinbarte Höhe. Üblicherweise 100,00 € pro Maßnahme.
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
XYZ